August 2002: |
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mein Name ist Bernd Scharm, ich bin 34 Jahre alt und von Beruf Industriemechaniker. Die Familie meines Vaters mußte 1945 vor der Roten Armee aus Ostpreußen fliehen, wobei sie alles was sie besaß verlor und nur mit viel Glück überlebte. Meine Mutter stammt aus Nordhessen. Ich wurde 1968 in Kassel geboren und wuchs dort auf. 1987 machte ich Abitur.
Viele Jahre habe ich mich nicht an den Wahlen in unserem Land beteiligt, weil ich keine Partei entdecken konnte, welche die Natur der Probleme, die sich uns stellen, richtig erkannte. Obwohl ich aus diesem Grund nicht zu den Wahlen ging, war ich nicht gleichgültig gegenüber meinem Land und meinen Mitmenschen. Ich las mir die Programme der verschiedensten Parteien durch und hoffte irgendwann auf eine wirklich befähigte Partei zu stoßen. Allerdings erfüllten sich meine Hoffnungen erst sehr spät. Während die großen Parteien alle Jahre wieder die gleichen leeren Versprechungen machen und mit hohlen Phrasen in großen Lettern ihren Stillstand als Fortschritt zu verkaufen suchen, gibt es in Form der Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo) eine Partei, welche vorbehaltlos und sachkundig die Probleme unserer Zeit erörtert und gangbare Wege zur Überwindung der Probleme erarbeitet. Die besondere Bedeutung der Bürgerrechtsbewegung liegt für mich darin, daß sie die einzige Partei ist, die die Ursache der schwerwiegendsten Probleme unserer Zeit auf eine Systemkrise zurück führt. Während die großen Parteien an Symptomen herumbasteln und die wahren Ursachen der Probleme verschweigen und viele der kleineren Parteien mit weltanschaulichen Fragen überladen sind, bietet die BüSo brauchbare und zweckmäßige Lösungen für die Probleme an, denen wir uns hier und heute gegenüber sehen. Dabei läßt sich die BüSo von niemandem verbieten, Probleme beim Namen zu nennen und sie erklärt das Gemeinwohl zum Hauptgegenstand ihrer Politik. Da ich mich immer schon dem Gemeinwohl verpflichtet gefühlt habe, habe ich mich entschieden, mich als Kandidat für die hessische Landesliste der BüSo zur Verfügung zu stellen.
Das Gemeinwohl sollte Maßstab und Richtschnur für eine Partei sein, aber das ist leider nicht selbstverständlich. Es gibt tatsächlich Leute, die das Freihandels-Prinzip über das Gemeinwohl-Prinzip stellen wollen. Sie behaupten zwar, der freie Handel diene der Vermehrung des Wohlstandes und damit letztlich dem Gemeinwohl, dabei übersehen sie allerdings gewohnheitsmäßig, daß dieser Wohlstand sich nicht von alleine gerecht aufteilt und sich so der Reichtum bei einigen wenigen konzentriert. Diese wenigen gelangen dadurch an Mittel und Möglichkeiten, die dem Durchschnittsbürger nicht zur Verfügung stehen. Wir alle wissen doch wohin das führt: das Kapital konzentriert sich immer weiter und wird irgendwann zu einem politischen Machtfaktor - während der Bürger in immer stärkerem Maße ausgebeutet wird.
Man sollte sich endlich darüber klar werden, daß das System der freien Marktwirtschaft mehrere Gefahren beinhaltet. Die größte Gefahr besteht darin, daß im Laufe der Zeit, wenn immer wieder der Größere den Kleineren schluckt, am Schluß ein, die ganze Welt beherrschender, Weltkonzern übrig bleiben könnte. Dieser Weltkonzern würde natürlicherweise bestrebt sein, die Massenmedien zu kontrollieren, wenn er sich selbst erhalten wollte und er hätte die Mittel dazu. Nur unbestechliche Politiker können verhindern, das es soweit kommt.
Ich lehne weder den Freihandel, noch die Marktwirtschaft als solche ab - nur müssen die staatlichen Rahmenbedingungen geeignet sein, zu verhindern, daß dieses System in besagter weise außer Kontrolle gerät, oder das sittenwidrige Geschäfte gemacht werden können, bei denen sich Geschäftsleute die Not anderer Menschen zu nutze machen. Meine Aufgabe sehe ich daher darin, der hessischen Landesverfassung und dem Grundgesetz wieder zu ihrem Recht zu verhelfen. Artikel 40 und 41 der hessischen Landesverfassung erklären Sinn und Zweck des Begriffs "Gemeineigentum" und schreiben die Überführung von gesamtgesellschaftlich bedeutsamen Wirtschaftszweigen in Gemeineigentum vor. In Artikel 40 heißt es: "Gemeineigentum ist Eigentum des Volkes. Die Verfügung über dieses Eigentum und seine Verwaltung soll nach näherer gesetzlicher Bestimmung solchen Rechtsträgern zustehen, welche die Gewähr dafür bieten, daß das Eigentum ausschließlich dem Wohle des ganzen Volkes dient und Machtzusammenballung vermieden wird."
In Artikel 41 heißt es weiter: "Mit Inkrafttreten dieser Verfassung werden 1. in Gemeineigentum überführt: der Bergbau (Kohlen, Kali, Erze), die Betriebe der Eisen- und Stahlerzeugung, die Betriebe der Energiewirtschaft und das an Schienen oder Oberleitungen gebundene Verkehrswesen. 2. vom Staate beaufsichtigt oder verwaltet, die Großbanken und Versicherungsunternehmen und diejenigen in Ziffer 1 genannten Betriebe deren Sitz nicht in Hessen liegt.
Auch im Grundgesetz ist an die Gefahr einer möglichen Machtkonzentration gedacht worden und in Artikel 14, Absatz 2 heißt es dort: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen." Ich betrachte es als meine Pflicht darauf hinzuwirken, daß diese Grundsätze endlich beachtet und eingehalten werden. Dafür werde ich mich im Sinne der Bürgerrechtsbewegung einsetzen.
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